Energetische Beleuchtung am Arbeitsplatz mit Ergonomie verbinden

Die energetische Beleuchtung am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Teil der aktuellen Bemühungen rund um das Energiesparen in Herbst und Winter. Dieses Bemühen lässt sich gut mit einer ergonomischen Beleuchtung für das Büro verbinden. Lesen Sie, wie Sie die Ergonomie am Arbeitsplatz verbessern und gleichzeitig energieeffizient heizen.

Energetische Beleuchtung am Arbeitsplatz mit LEDs

Für die energetische Beleuchtung am Arbeitsplatz bietet sich LED-Technik an. Diese ist deutlich energieeffizienter als herkömmliche Glühbirnen oder Halogenleuchten und erreicht ähnliche Helligkeiten bei deutlich geringerer Wattzahl. Sie sind die effizientesten Systeme für die Lichterzeugung, denn ihr Wirkungsgrad ist um ein Vielfaches höher als der Wirkungsgrad der erwähnten Glüh- und Halogenlampen. Glühbirnen erreichen lediglich einen Wirkungsgrad von circa fünf Prozent, Halogenlampen liegen bei knapp zehn Prozent. LED-Leuchtmittel bewegen sich dagegen in einem deutlich besseren Bereich von 30 bis 40 Prozent. Damit sind sie sogar effizienter als Energiesparlampen, die einen Wirkungsgrad von etwa 25 Prozent haben.

Ergonomische Beleuchtung im Büro

Die ergonomische Beleuchtung im Büro ergänzt weitere Bemühungen um einen ergonomischen Arbeitsplatz, wie die korrekte Positionierung von Schreibtisch, Bildschirmen und Schreibtischstuhl. Sind die verwendeten Leuchten zu hell oder verursachen eine Blendwirkung, kann dies die Ergonomie am Schreibtisch deutlich beeinträchtigen. Um blendende Leuchten zu verhindern, gibt es das Unified Glare Rating (UGR). Der UGR-Wert stellt dar, welche Blendwirkung eine Beleuchtungsanlage auf die Menschen um die herum hat. Die Skala reicht vom Wert 10 bis 30. Je höher der Wert, desto höher die Blendwirkung. Der UGR-Wert für Leuchtmittel ist in der Regel über den Leuchtenhersteller einsehbar. Die Korrelation der Ergebnisse mit der tatsächlichen Blendwirkung ist allerdings umstritten. Grund dafür ist, dass der UGR-Wert in einem Standardraum gemessen wird, der natürlich nur selten den tatsächlichen Bedingungen am Arbeitsplatz entspricht.

Wichtig für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze ist, dass das Unified Glare Rating in diesen Räumen nicht über dem per DIN EN 12464 festgelegten Wert von 19 liegen darf. Gleichzeitig ist eine minimale Beleuchtungsstärke vorgeschrieben. Die Lichtplanung in Bürogebäuden erfolgt aufgrund dieser komplexen Vorgaben daher häufig per Software, in welche die für den tatsächlichen Raum geltenden Parameter eingegeben werden.

Energieeffiziente LED-Leuchtmittel sorgen für eine gute Ausleuchtung der meisten Büroräume, ohne dabei (zu) viel Energie zu verbrauchen. Neben dem UGR-Wert ist auch die Lichttemperatur für das Wohlbefinden und die Konzentration am Arbeitsplatz sehr wichtig. Hier gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Warmes Licht mit einer Farbtemperatur etwa bis 3.300 Kelvin wirkt eher gemütlich, Tageslichtweiß (mehr als 5.300 Kelvin) wirkt eher anregend. Dazwischen liegt Neutralweiß.

Zuletzt ist der Mindestabschirmwinkel zu beachten. Dieser legt effektiv fest, wo im Raum Lichtquellen angebracht sein können und beschreibt die Mindestgröße des Winkels zwischen der Blickrichtung am Arbeitsplatz, bei der die leichtenden Teile der Lampe gerade sichtbar werden und der Lichtquelle. So wird vermieden, dass helle Lichtpunkte im Gesichtsfeld irritieren. Ein größerer Abschirmwinkel der Lichtquelle ist für das Auge leichter zu verarbeiten. Für LED-Leuchtmittel beträgt dieser Mindestabschirmwinkel 30 Grad.

Für die ergonomische Beleuchtung im Büro sollte also darauf geachtet werden, dass die verwendeten Leuchtmittel ausreichend hell sind, aber gleichzeitig nicht blenden oder im Blickfeld der arbeitenden Personen liegen. Die Verwendung von LED-Leuchtmitteln trägt dazu bei, die Beleuchtung am Arbeitsplatz zudem energieeffizient zu gestalten.

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